Erbrecht in Braunschweig
Unsere Anwaltskanzlei in Braunschweig ist ebenso auf das Erbrecht spezialisiert. Mit dem Tod eines Menschen tritt der Erbfall ein. Der sogenannte Erblasser ist die Person, die ein Erbe hinterläßt. Gerade für diesen ist es zu Lebzeiten sinnvoll, sich rechtzeitig mit den Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht zu beschäftigen. Nur auf diese Weise kann sein Vermögen sicher in die von ihm gewünschten Hände übergehen. Mit dem Tod des Erblassers ist Trauer verbunden, was überlegtes Handeln unter den Erben manchmal erschwert. Im Rahmen einer streitigen Erbauseinandersetzung ist es dann oft unerlässlich, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.
Paare ohne eigene Kinder sollten sich darüber im Klaren sein, dass sogar die Kinder Ihrer Geschwister noch erbberechtigt sind. Das böse Erwachen kann es für Lebensgefährten in nichtehelicher Lebensgemeinschaft geben. Diese sind im deutschen Erbrecht nicht als erbberechtigt vorgesehen. Sie gehen deshalb leer aus, wenn sie nicht ausdrücklich durch ein Testament bedacht werden.
Mit jeder neuen Patchworkfamilie entsteht auch ein neues Netz an gewünschten oder nicht gewünschten Verwandschaften. Stiefkinder und Stiefeltern sind nicht erbberechtigt, da sie gesetzlich nur als verschwägert, aber nicht als verwandt gelten. Deshalb besteht auch in dieser bunt gemischten Konstellation das Bedürfnis nach einer erbrechtlichen Absicherung.
Erbrecht Braunschweig – Nachlass zu Lebzeiten geregelt
Klare testamentarische oder erbvertragliche Regelungen zu Lebzeiten ersparen nervenaufreibende Auseinandersetzungen nach dem Ableben eines nahen Angehörigen oder Partners. Allen Beteiligten wird hierdurch ein weiteres Miteinander erleichtert. Sie bieten die Gewähr, dass die Erbschaft auch so verteilt wird, wie der Erblasser es wünscht.
Wir beraten und vertreten Sie engagiert und kompetent sowohl vor dem Erbfall als auch nach dem Erbfall. Kontaktieren Sie uns – wir kümmern uns um Ihr Anliegen!
Erbstreit Braunschweig – Wie verhalten Sie sich richtig?
Um Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden, ist es am besten, wenn bereits der Erblasser zu Lebzeiten eine gut durchdachte und klar formulierte letztwillige Verfügung errichtet hat. Darüber hinaus kann er im Testament z.B. einen Testamentsvollstrecker zur Verwaltung und Aufteilung des späteren Nachlasses einsetzen. Als Testamentsvollstrecker kommt grundsätzlich auch ein Miterbe selbst oder ansonsten eine neutrale außenstehende Person in Betracht, dem der Erblasser besonderes Vertrauen schenkt und diesem die Aufgabe auch zutraut. Wir beraten und vertreten Erben, Miterben in Erbgemeinschaften, Testamentsvollstrecker und Pflichtteilsberechtigte. Gerade im Konfliktfall sollten Sie unbedingt auf einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der entsprechenden Erfahrung im Erbrecht vertrauen. Wir stehen Ihnen bei dieser wichtigen Angelegenheit kompetent zur Seite und geben Ihnen fachkundigen Rat zum Thema Erbstreit und Erbrecht Braunschweig.
Überschuldung des Nachlasses und Enterbung – Erbrecht Braunschweig
Besonders wichtig für die Erben ist es, schnellstmöglich einen genauen Überblick über den Nachlasswert zu bekommen. Denn sollte der Nachlass überschuldet sein, ist es ratsam, das Erbe rechtzeitig auszuschlagen. Dabei ist die Ausschlagungsfrist von grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall zu beachten. Auch bei einer Enterbung ist zur Berechnung des Pflichtteils der Nachlasswert zugrunde zu legen. Deshalb sind die Auskünfte über den Wert des Nachlasses in jedem Fall unbedingt einzuholen und bestehende Auskunftsansprüche möglichst schnell und umfassend geltend zu machen.
Wissenswertes zum Thema Erbrecht
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Doris Finette
Fachanwältin für Familienrecht
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