Kosten, Gebühren im Familienrecht u. Erbrecht Braunschweig
Kostentransparenz ist für uns selbstverständlich.
Scheuen Sie sich nicht, uns nach den Kosten für unsere Dienstleistung in Sachen Familienrecht und Erbrecht in Braunschweig zu fragen. Der Gesetzgeber hat zudem festgelegt, dass der Rechtsanwalt für die außergerichtliche Beratung auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Rechtsanwälte sind also ohnehin gehalten, zu Beginn der ersten Beratung die Honorarfrage mit Ihnen zu klären.
Schließlich ist es in Ihrem eigenen Interesse, dass die finanziellen Aufwendungen für Sie überschaubar und kalkulierbar sind. Gleich zu Beginn der ersten Beratung informieren wir Sie gerne über die Höhe der zu erwartenden Gebühren. Kontaktieren Sie uns – wir sind gerne für Sie da.
Die Höhe der anwaltlichen Gebühren richtet sich
bei einer ausschließlichen Beratung des Mandanten nach einer Honorarvereinbarung
bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretungstätigkeit entweder direkt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
oder nach einer Honorarvereinbarung
Bei einer Honorarvereinbarung wird entweder ein Stundensatz oder eine Pauschalvergütung zugrundegelegt. Die Höhe der Vergütung richtet sich maßgeblich nach dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit. Die Kosten für ein Erstberatungsgespräch gegenüber einem Verbraucher dürfen nicht höher ausfallen als 190,00 € zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer.
Ist das RVG anzuwenden, werden die Gebühren des Rechtsanwalts in zivilrechtlichen Angelegenheiten anhand einer Gebührentabelle auf der Basis des Streitwerts – auch Gegenstandswert oder Verfahrenswert genannt – ermittelt.
Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Kosten eines Beratungsgesprächs oder einer außergerichtlichen Vertretung aus eigenen Mitteln zu zahlen, haben Sie unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Beratungshilfe.
In einem Gerichtsverfahren steht Ihnen bei Bedürftigkeit und hinreichenden Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe zu.
Näheres erläutern wir Ihnen gerne.
Kontakt
Doris Finette
Fachanwältin für Familienrecht
Vereinbaren Sie einen Termin:
- Tel. 0531 – 24 05 591
info@anwalt-finette.de