Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht in Braunschweig
Patientenverfügung – oftmals wird im Alter auch eine gesonderte Regelung für den Fall einer schweren Erkrankung und Pflegebedürftigkeit erwünscht. Wer von uns kann aber ausschließen, schon in jungen Jahren durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung in seiner eigenen Willens- und Handlungsfähigkeit eingeschränkt zu sein? Auch für einen jungen Menschen ist es deshalb sinnvoll, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und vorzubeugen.
Bei der Patientenverfügung können Sie Ihre eigenen Behandlungswünsche bis hin zu dem Wunsch, lebenserhaltende Maßnahmen zu beenden, regeln. Damit geben Sie Ihren Angehörigen und auch den behandelnden Ärzten eine klare Anweisung in die Hand, so dass viele ansonsten auftauchende Probleme vermieden werden können.
Wir unterstützen Sie in allen Belangen der Patientenverfügung für Braunschweig und Umgebung – kompetent und ausführlich.
Eine Patientenverfügung allein ist oft nicht ausreichend. Denn: Wer soll mich vertreten, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie den Vorsorgebevollmächtigten mit der Durchsetzung Ihrer Behandlungswünsche gegenüber Ärzten beauftragen. Diese kann darüberhinaus dazu dienen, einer Person Ihres Vertrauens noch weitergehende Befugnisse, z.B. die Vermögenssorge, zu übertragen. Sinnvoll ist es, das Einverständnis dieser Person einzuholen und auf der Vorsorgevollmacht mit unterschreiben zu lassen. Damit können die für Sie wichtigen Rechtsgeschäfte durch den Vorsorgebevollmächtigten problemlos weitergeführt werden. Die Vorsorgevollmacht verhindert, dass im Fall ihrer Geschäftsunfähigkeit eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird.
Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht hat die sogenannte Generalvollmacht sofort Gültigkeit.
Wir erstellen für Sie gern eine Patientenverfügung oder eine Vorsorge-/Generalvollmacht. Ihre Wünsche bringen wir zu Papier und stimmen Sie genau mit Ihnen ab.
Wir sind auch hier Ihr kompetenter Partner! Kontaktieren Sie uns und Sie erhalten weitere Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und dem Erbrecht.
Kontakt
Doris Finette
Fachanwältin für Familienrecht
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