Pflichtteil in Braunschweig
Pflichtteil / Pflichtteilsergänzung / Pflichtteilsverzicht
Sind Sie durch ein Testament als Erbe ausgeschlossen worden, erhalten Ehepartner, Kinder oder die Eltern trotzdem die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil. Ist der Erbfall bereits eingetreten, liegt der Beratungsbedarf beim Pflichtteilsberechtigten in der Geltendmachung, bei den Erben in der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Pflichtteilsberechtigte haben oftmals keine genauen Kenntnisse über den Nachlass. Das Gesetz sieht deshalb einen sehr weitgehenden Auskunftsanspruch und einen selbständigen Wertermittlungsanspruch gegen die Erben vor.
Dabei muss der Pflichtteilsberechtigte wissen, dass er selbst seine Pflichtteilsansprüche auch ausdrücklich geltend machen muss. Der Anspruch ist nämlich nicht ohne ausdrückliche Geltendmachung automatisch von den Erben zu erfüllen. Pflichtteilsberechtigte können ihren Zahlungsanspruch gegen die Erben nur mit Erfolg durchsetzen, wenn sie von vornherein die in juristischer Hinsicht richtigen Fragen stellen und hartnäckig ihr Auskunftsbegehren verfolgen. Dagegen werden die Erben genau prüfen müssen, ob und in welchem Umfang tatsächlich Auskunft erteilt werden muss.
Was Sie auch wissen müssen
Neben dem ordentlichen Pflichtteilsrecht kann dem Pflichtteilsberechtigten auch ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen. Dieser errechnet sich aus den zu Lebzeiten des Erblassers getätigten Schenkungen, wobei das seit dem 01.01.2010 eingeführte Abschmelzungsmodell zu berücksichtigen ist. Deshalb sollten Sie selbst Ihre Ansprüche nicht verschenken: Nur mit einer kompetenten anwaltlichen Vertretung werden auch diese Ansprüche geprüft und bei hinreichenden Erfolgsaussichten geltend gemacht!
Ein vom Erblasser gewünschter Pflichtteilsverzicht ist nur bei vertraglich vereinbarter Zustimmung des Pflichtteilsberechtigten wirksam. In diesen Fällen bietet sich eine klare erbvertragliche Regelung zu Lebzeiten des Erblassers mit dem Pflichtteilsberechtigten an. Beachten Sie auch hier das Formerfordernis der notariellen Beurkundung.
Pflichtteil Braunschweig – wir sind auch hier Ihr engagierter und kompetenter Rechtsbeistand!
Kontakt
Doris Finette
Fachanwältin für Familienrecht
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