Scheidung in Braunschweig
Voraussetzung für die Scheidung ist, dass Sie mindestens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt leben. Erst mit der Scheidung wird die Ehe endgültig beendet. Das Trennungsjahr soll dazu dienen, genau zu überlegen, ob Sie die Ehe wirklich endgültig beenden wollen. Vorschnelle „Bauchentscheidungen“ werden damit vermieden.
Ich reiche für Sie den Scheidungsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht ein, ob es sich um das Familiengericht in Braunschweig, die umliegenden Gerichte wie Gifhorn, Helmstedt, Peine, Salzgitter, Wolfenbüttel, Wolfsburg, oder auch das Familiengericht in München handelt. Durch die mittlerweile geltenden EU-Verordnungen ist auch die Durchführung eines Scheidungsverfahrens hier in Deutschland für Eheleute mit einer anderen Staatsangehörigkeit wesentlich erleichtert.
Wenn es sich um eine einvernehmliche Ehescheidung handelt, ist es grundsätzlich ausreichend, wenn nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragt und von diesem den Scheidungsantrag stellen lässt. Dies spart sicherlich Kosten. Es wird aber oft verkannt, dass der vom Ehepartner beauftragte Scheidungsanwalt kein gemeinsamer Anwalt ist – auch nicht sein darf. Es ist nicht seine Aufgabe, sich um die noch aus Ihrer Sicht regelungsbedürftigen Punkte zu kümmern.
Scheidung, Scheidungsanwalt Braunschweig
Das Gericht selbst führt neben der Ehescheidung von Amts wegen nur noch den Versorgungsausgleich, d. h. die Aufteilung der Rentenansprüche, durch. Es kümmert sich ansonsten ebenso wenig wie der Anwalt Ihres Ehegatten darum, ob Sie noch Unterhalt, Zugewinn oder Haushaltssachen von Ihrem Ehepartner zu bekommen haben. Alle diese Punkte sollten aber in Ihrem eigenen Interesse geregelt sein. Hierzu können sogenannte Verbundanträge als Folgeanträge zur Ehescheidung bei Gericht gestellt werden. Für die Beantragung der meisten Folgeanträge besteht wiederum Anwaltszwang. Sind solche Folgeanträge gestellt, werden Sie erst dann geschieden, wenn das Gericht auch über diese Folgeanträge entscheiden kann. In vielen Fällen verzögert sich dadurch das Scheidungsverfahren. Verbundanträge zu stellen, kann daher auch ein prozesstaktisches Manöver sein.
Eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung in Form von Folgeanträgen ist auch hier die vertragliche Regelung aller Scheidungsfolgeangelegenheiten.
Scheidung Braunschweig – wir sind für Sie da!
Scheiden lassen Braunschweig
Sie möchten sich scheiden lassen? Ich kümmere mich als Fachanwältin für Familienrecht um alle notwendigen Schritte – von der Auflösung der Lebenspartnerschaft, bis hin zur Klärung aller Fragen in Sachen Unterhaltshöhe, Sorgerecht und Vermögensaufteilung. Wir streben stets einverständliche und außergerichtliche Ergebnisse an.
Ihr Scheidungsantrag wird von uns beim Familiengericht in Braunschweig eingereicht.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne Streit bzgl. Zugewinn, Hausrat, Unterhalt etc., wird ein Anwalt lediglich für die eigentliche Scheidung beauftragt. Es genügt in diesem Fall, dass nur der Ehepartner einen Anwalt beauftragt, welcher den Scheidungsantrag stellt.
Für den erfolgreichen Scheidungsantrag ist es notwendig, dass die Ehepartner ein Jahr getrennt voneinander leben. Am einfachsten ist dies durch eine räumliche Trennung nachgewiesen. Ansonsten kann auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung vollzogen werden, wenn die Eheleute sich darüber einig sind, dass schon eine Trennung von „Tisch und Bett“ erfolgt ist.
Mit der Scheidung wird in der Regel auch der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Dadurch verzögert sich mitunter das Scheidungsverfahren. Muss nur die Scheidung selbst durchgeführt werden, können die Ehepartner damit rechnen, dass sie nicht länger als ½ Jahr auf einen Scheidungstermin warten müssen.
Scheidung Anwalt Braunschweig
Zum Scheidungstermin müssen die Ehegatten persönlich erscheinen. Sind beide Ehegatten anwaltlich vertreten, kann der Scheidungsbeschluss bereits am selbigen Tag rechtskräftig werden.
Mein Ziel ist es, als Fachanwalt für Familienrecht in Braunschweig nachhaltige Lösungen zur Zufriedenheit möglichst aller Familienmitglieder zu bewirken.
Scheidungsanwalt Braunschweig
Das Wort Scheidungsanwalt beruht nicht auf einer beruflichen Definition. Es handelt sich hierbei um einen Anwalt, welcher häufig mit Scheidungen zu tun hat. Ein Scheidungsanwalt zeichnet sich durch ein großes Spektrum an Qualifikationen und ein gutes Gespür für das jeweilige familiäre Gefüge aus. Wir behalten für Sie den Überblick auch in komplexen Scheidungsverfahren und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine zielführende Taktik.
Ihr Scheidungsanwalt Braunschweig – Fachkompetenz, Menschenkenntnis und Erfahrung für ein erfolgreiches Scheidungsverfahren.
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Doris Finette
Fachanwältin für Familienrecht
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