Unterhalt / Unterhaltsrecht Braunschweig
Selbst bei einvernehmlichem Auseinandergehen ist die Kompromissbereitschaft begrenzt, wenn es um das liebe Geld geht. Die Unterhaltsfrage ist schließlich existenziell – sowohl für den Unterhaltsberechtigten als auch für den Unterhaltsverpflichteten.
Nicht alle Fragen sind genau im Familienrecht geregelt, z.B. wie lange ist Unterhalt zu zahlen?
Bei allen Einzelfragen heißt es, immer auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung zu sein. Auch im Unterhaltsrecht kann Anwältin Doris Finette auf eine mehrjährige berufspraktische Erfahrung und Kompetenz zurückgreifen.
Wir vertreten Sie engagiert sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Unterhalt Familienrecht Braunschweig – wir sind für Sie da!
Kindesunterhalt/ Volljährigenunterhalt
Die Höhe des geschuldeten Kindesunterhalts orientiert sich bei minderjährigen Kindern an der Düsseldorfer Tabelle. Gegenüber volljährigen Kindern, die noch in der allgemeinen Schulausbildung sind und bei einem Elternteil zuhause leben, gilt diese gleichermaßen. Allerdings mit einer etwas anderen Berechnungsmethode. Nunmehr spielen die Einkünfte beider Eltern eine Rolle. Das Kindergeld wird außerdem nun in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Beginnen die jungen Erwachsenen dann eine Berufsausbildung oder ein Studium, wird ein anderer Bedarfssatz zugrunde gelegt. Es sind weitere Besonderheiten zu beachten.
Werden für die minderjährigen Kinder Unterhaltsvorschussleistungen vom Jugendamt bezogen oder ist beim Jugendamt eine Beistandschaft für das Kind eingerichtet, sieht man sich als Unterhaltsverpflichteter dem Jugendamt als Gegner gegenübergestellt. Das Jugendamt selbst fordert dann den Kindesunterhalt an. Wenn das Geld knapp ist, kann die Auseinandersetzung um die Höhe des geschuldeten Unterhalts auch hier sehr erbittert umkämpft sein. Es macht Sinn, sich diesen Stress selbst zu ersparen und die Angelegenheit vertrauensvoll in die Hände Ihres Anwalts zu legen.
Ehegattenunterhalt vor und nach der Ehescheidung (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
Der Trennungsunterhalt besteht zwischen getrennt lebenden, der nacheheliche Unterhalt zwischen geschiedenen Eheleuten/Lebenspartnerschaften. Gleichzeitig werden verschiedene Arten von Unterhaltsansprüchen unterschieden: z.B. Betreuungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Unterhalt wegen Krankheit oder Alter.
Für den nicht erwerbstätigen Ehegatten, der die gemeinsamen Kinder betreut und deshalb Betreuungsunterhalt verlangt, besteht grundsätzlich eine eigene Erwerbsverpflichtung ab Vollendung des. 3. Lebensjahres des Kindes. Dabei kann man Sie natürlich nicht verpflichten, einer Arbeit nachzugehen. Aber es können bei der Unterhaltsberechnung erzielbare fiktive Einkünfte angesetzt werden. Aus kind- oder elternbezogenen Gründen kann die Erwerbsverpflichtung ggfs. erst zu einem späteren Zeitpunkt einsetzen. Im Jahr der Trennung besteht grundsätzlich noch keine Erwerbsverpflichtung, wenn man vorher auch nicht gearbeitet hat.
Beim Aufstockungsunterhalt geht es um einen Ausgleich einer Einkommensdifferenz zwischen den berufstätigen Ehepartnern in einer Doppelverdienerehe. Dabei wird geprüft, ob das geringere Einkommen des einen Ehepartners auf ehebedingte Nachteile zurückzuführen ist.
In jedem Fall ist der eigene Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen zu beachten. Dieser liegt aktuell bei 1200 €.
Mittlerweile kann jede Form des Ehegattenunterhalts nach der Scheidung – auch der Unterhalt wegen Krankheit – zeitlich befristet werden. Dann heißt es: „Die Ehe ist kein lebenslanges Versorgungswerk mehr.“ Aufgrund der Dauer der Ehe kann eine Befristung trotzdem im Einzelfall ausscheiden, auch wenn ehebedingte Nachteile nicht vorhanden sind. Hierbei hat der Grundsatz der nachehelichen Solidarität dann besonderes Gewicht und es wird eine Billigkeitsabwägung vorgenommen.
Ein Unterhaltsanspruch kann vor Ablauf von 2 Jahren schon verwirkt sein, wenn der unterhaltsbegehrende Ehegatte bereits in verfestigter Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner lebt. Damit entfällt der Ehegattenunterhalt schon nach relativ kurzer Zeit.
Sie werden uns Recht geben: Der Ehegattenunterhalt ist im deutschen Recht kompliziert geregelt. Was sind ehebedingte Nachteile? Was bedeutet Verwirkung? Genaue Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung ist hier besonders wichtig. Es ist unerlässlich, sich insoweit anwaltlich beraten und vertreten zu lassen!
Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt (§ 1615l BGB)
Betreuende nicht verheiratete Elternteile können ebenso unter bestimmten Voraussetzungen von dem anderen Elternteil Unterhalt verlangen. Dabei richtet sich die Höhe des geschuldeten Unterhalts nach den zuletzt erzielten
Einkünften des betreuenden Elternteils vor der Geburt des gemeinschaftlichen Kindes. Auch hier liegt aber die Grenze bei der Leistungsfähigkeit des anderen unterhaltsverpflichteten Elternteils.
Elternunterhalt
Immer häufiger kommt es vor, dass betagte Eltern Unterhalt gegenüber ihren Kindern geltend machen müssen. Vor allem, wenn diese mittlerweile im Pflegeheim leben und aufgrund hoher Heimkosten ein Sozialhilfeträger mit im Spiel ist. Wenn mehrere Kinder vorhanden sind, müssen Haftungsanteile berechnet werden.
Sind die Geschwister untereinander zerstritten, mangelt es häufig an der Bereitschaft, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse untereinander offen zu legen. Weiterer Streit ist vorprogrammiert. Auch hier ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und sich beraten und ggfs. vertreten zu lassen.
Kontakt
Doris Finette
Fachanwältin für Familienrecht
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